Das Leistungsschutzrecht
Ein Dramolett in einem Akt.
Verleger: „Wir wollen Geld von Dir.“
Suchmaschinenbetreiber: „Wofür?“
Verleger: „Dafür, dass Du unsere Inhalte bewirbst.“
Suchmaschinenbetreiber: „Dann bewerbe ich Eure Inhalte eben nicht mehr.“
Verleger: „Nein, das darfst Du auch nicht. Du musst unsere Inhalte bewerben, und dafür musst Du uns bezahlen!“
Suchmaschinenbetreiber: Oh?
Geklaut Archiviert von Michael Eisenriegler
Siehe auch:
Oh, those Germans auf Buzzmachine
Leistungsschutzrecht: Presseverlage erteilen Google überraschend Recht zur Gratisnutzung auf Heise